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Spielerschutz bei den MERKUR Spielbetrieben

In Bezug auf die Aufklärung der Spielgäste und die Bereitstellung von spielrelevanten Informationen sowie von Informationen über die gesetzlichen Jugend- und Spielerschutzvorgaben, über die Risiken der angebotenen Glücksspiele sowie über Hilfe-, Beratungs- und Therapieeinrichtungen pflegt MERKUR eine Kultur offener Kommunikation, maximaler Transparenz sowie niedrigschwelligen und vielfältigen Informationstransfers.

Unsere Einlassverfahren

Jugendschutz, Identitätskontrollen und der Abgleich jedes Spielgastes mit der Sperrdatei OASIS werden in all unseren Spielangeboten lückenlos durch IT-gestützte Einlassverfahren sichergestellt.

Minderjährigen, gesperrten oder solchen Personen, für die ein gesetzliches Spielverbot gilt, wird der Zugang verwehrt.

Praevention_MA-Spielsuchtflyer


Unsere Augen und Ohren


Als „Augen und Ohren“ und angesichts ihres oft sehr engen Bezugs zu den Spielgästen nimmt das geschulte Personal bei der Früherkennung problematischen Spielverhaltens eine Schlüsselfunktion ein. Es nimmt Veränderungen im individuellen Spielverhalten zuverlässig und unmittelbar wahr. Hierfür ist es wesentlich, gesicherte Informationen über das Spielverhalten eines Gastes zu erlangen, damit ein möglichst genaues Gesamtbild entsteht.

Insbesondere bei Mitarbeitenden mit direktem Gästekontakt wird das Bewusstsein ihrer sozialen Verantwortung mittels umfangreicher Schulungen herausgebildet und durch Folge-/Wiederholungsschulungen regelmäßig aufs Neue sensibilisiert.

Darüber setzen unsere MERKUR Online-Angebote das Spielerschutz-Monitoring-Tool „Mentor“ ein, das Gästeverhalten kontinuierlich analysiert, um den Mitarbeitenden Informationen bereitzustellen, wie und in welchen Bereichen das Verhalten der jeweiligen Spielgäste relevante Änderungen aufweist.

Auf alle gemeldeten Auffälligkeiten reagiert das geschulte Personal unmittelbar.

Unsere vielfältigen Informationsmedien

Geschulte Mitarbeitende klären Gäste nicht nur über das Spielangebot auf, sondern insbesondere auch über mögliche Risiken der Spielteilnahme sowie über vorhandene Informationsmedien und ihre zentralen Inhalte.

Unsere Informationsmaterialien sind

  • bereits an den Eingängen vor der IT-gestützten Zutrittskontrolle verfügbar, damit Spielgäste frühzeitig alle relevanten Informationen abrufen und eine informierte Zutrittsentscheidung treffen können;
  • an leicht zugänglichen und zentralen, aber auch an diskreten Orten in den Spielbetrieben vorzufinden, z.B. im Eingangsbereich, zwischen den Glücksspielgeräten, in den Sanitärbereichen etc.;
  • der Informationsflyer „SPIELREGELN“, der ausliegt. Der Flyer bietet neben den obligatorischen Kerninformationen zusätzlich u.a. einen QR-Code, der nach Eingabe der Postleitzahl auf lokale Hilfeeinrichtungen hinweist, sowie einen Selbsttest „SPIEL CHECK“, mit dem das eigene Spielverhalten entlang der DSM-5-Kriterien übergeprüft werden kann;
  • unsere „Check-Karten“ in Visitenkarten-Größe. Neben einem QR-Code zur Identifizierung lokaler Hilfeeinrichtungen und einem „Lie-Bet“-Test weist die „Check-Karte“ auf die Möglichkeit hin, den Bereich MERKUR GROUP Responsible Gaming via (Smartphone-)Chat jederzeit und rund um die Uhr (24/7) niederschwellig kontaktieren zu können. Aufgrund ihrer kompakten Größe ermöglichen sie eine besonders einfache und diskrete Mitnahme durch Spielgäste;
  • auf unserer Unternehmenswebsite merkur.group . Hier können gemeinnützige Beratungsstellen in Wohnortnähe ausfindig gemacht werden;
  • unsere Eintrittskarten bei den Spielbanken, die Spielgästen beim Betreten der Spielbank ausgehändigt werden. Sie verweisen auf die Risiken der Glücksspielteilnahme und die Telefonberatung mit bundesweit einheitlicher Telefonnummer;

Sperranträge

Hast du einen Sperrwunsch? Dann kannst du eine Sperre erwirken, die seit dem 01.07.2021 bundesweit und für alle gängigen Spielformen gilt. Dazu gehören Spielbanken, Spielhallen, Sportwettshops, Geldspielautomaten in der Gastronomie, Online-Automatenspiel und -Sportwette und einige mehr. Bei einem Sperrwunsch meldest du dich oder Dritte persönlich in unseren Spielbetrieben. Zudem kann die Sperre auch direkt beim Regierungspräsidium in Darmstadt erwirkt werden.